Aktuelles aus dem Strafrecht:
Die in der Navigationszeile unter Kurioses zitierten Paragraphen 127 bis 129 des Bundesgestzes vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) behandeln innerhalb des sechsten Abschnittes des StGB, in dem (sämtliche) strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen normiert sind, Diebstahldelikte bis hin zu Diebstahl mit Waffen......