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Kinder

haben ein
Recht
auf

beide
Elternteile

    

Sie können sich an uns wenden,wenn...  

  • Sie Ihr Kind/Ihre Kinder länger nicht gesehen haben

  • Sie Sorge haben, den Kontakt zu Ihrem Kind/Ihren Kindern zu verlieren

  • Sie sich mit Ihrem Expartner über die Besuchsregelung streiten

  • Ihr Partnerkonflikt die Beziehung zu Ihrem Kind/ Ihren Kindern gefährdet

  • Ihr Kind/ Ihre Kinder unter ihrem Partnerkonflikt leiden

Sie können darauf vertrauen, dass...

  • wir mit Ihnen über Ihre Situation sprechen und mit Ihnen gemeinsam klären, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt
  •  wir Sie dabei begleiten, eine gute Besuchsregelung im Sinne ihres Kindes/Ihrer Kinder zu finden
  •  wir Sie informieren über Angebote aller einschlägigen Institutionen
  • es eine Chance gibt, für das Recht Ihres Kindes/ Ihrer Kinder auf beide Elternteile


 

 


© Dr. Alexander KRASSER Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen | Prinz Eugen Straße 76/8 1040 Wien |
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