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An einem durch den Schubert-Park in Klagenfurt angelegten Weg ist ein Schild aufgestellt mit folgender Aufschrift: DAS MITNEHMEN VON HUNDEN IST VERBOTEN Dem flüchtigen Betrachter dieses Schildes drängt sich wahrscheinlich die Assoziation - Achtung Hundekot -auf. Nach (erfolgreich) verrichteter Verhandlung analysiert der Anwalt, was der Aufsteller dieses Schildes im Park mitteilen wolle. Wahrscheinlich will die Stadtverwaltung nicht darauf aufmersam machen, daß das Mitnehmen bzw. Stehlen von Hunden verboten ist, sondern daß das MITBRINGEN von Hunden in den Park verboten sei. So gesehen hat der flüchtige Betrachter die seitens des Aufstellers des Schildes gewünschte Botschaft richtig und unkompliziert erkannt. |
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