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Die Kanzlei Dr. Krasser vertritt gerne Ihre patent- und/oder markenrechtlichen Interessen vor dem Patentamt.

Das Patentamt ist eine Bundesbehörde und hat seinen Sitz in Wien. Es ist die österreichische Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz.
Dem Patentamt kommt Teilrechtsfähigkeit zu. Es ist berechtigt ,Vermögen und Rechte zu erwerben. Für daraus etwaig entstehende Verbindlichkeiten trifft den Bund keine Haftung.


© Dr. Alexander KRASSER Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen | Prinz Eugen Straße 76/8 1040 Wien |
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