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Die Kanzlei Dr. Krasser steht gerne als Schiedsrichter für Gesellschaften, Vereine und Genossenschaften zur Verfügung. Die Parteien haben im Unterschied zur staatlichen Gerichtsbarkeit die Möglichkeit die Schiedsrichter frei zu wählen. Dies muß in den zugrunde liegenden Statuten, Reglements bzw. Gesellschaftsverträgen oder, aber Arbeitsverträgen fixiert sein. Die gewählten Schiedsrichter müssen jedoch nicht Juristen sein. Es ist manchmal zweckmässiger, Schiedsrichter zu wählen, die in der dem Streit zugrundeliegenden Sachmaterie spezialisiert sind. |
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